Seeleute-Befähigungsverordnung – See-BV

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(Fundstelle: BGBl. I 2014, 488-493)


Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.

1.
Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33
Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben:
1.1
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
1.2
Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,
1.3
Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,
1.4
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei,
1.5
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
1.6
Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
1.7
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
1.8
Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang,
1.9
Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen,
1.10
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
1.11
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
1.12
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,
1.13
Instandhaltung,
1.14
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
1.15
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
2.
Allgemeine Ausbildungsziele
Nautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
3.
Kenntnis- und Fertigkeitsgebiete
Für den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
   
  Gebiete Entfällt bei BGW Entfällt bei BKW Entfällt bei BKü
3.1 Navigation      
3.1.1 Terrestrische Navigation      
  Kursbestimmung      
  Standlinien, Schiffsorte und Koppeln      
  Loxodromische und orthodromische Navigation   X X
  Stromnavigation      
  Nautische Druckschriften und Veröffentlichungen      
  Arbeiten in der Seekarte, Seezeichen und Betonnungssysteme      
  Kompasskontrollverfahren      
  Grundlagen der Gezeiten      
3.1.2 Astronomische Navigation     X
  Standlinien und Schiffsorte      
  Orientierung am Sternenhimmel      
  Kompasskontrollverfahren      
3.1.3 Technische Navigation      
  Lot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise      
  Hydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im Wasser      
  Grundverfahren der Ortung unter Wasser     X
  Echolote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder      

X
  Auswertung der Messergebnisse von Lot- und Fahrtmessanlagen      
  Kompassanlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise      
  Erd- und Schiffsmagnetismus, Kompensation      
  Satellitennavigationsverfahren      
  Radaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung      
  Radarnavigations- und Plottverfahren, ARPA-Anlagen      
  ECDIS, Aufbau, Wirkungsweise und Bedienung     X
  Bridgeteam Management     X
  Selbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise      
3.2 Seeschifffahrtsrecht      
3.2.1 Öffentliches Schifffahrtsrecht und Seearbeitsrecht      
  Vorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt      
  Flaggenrecht     X
  Seesicherheits-Untersuchungsgesetz      
  Seearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen      
  Schiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und Umweltschutz      
  SOLAS     X
  Internationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere (MARPOL)      
  Internationale und nationale Verkehrsvorschriften (KVR)      
  Fischereirecht      
  Seevölkerrecht     X
  Vorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches Fangtagebuch      
  Schiffsregisterordnung     X
  Konsular-, Pass- und Ausländerrecht     X
  Strandordnung      
  Amtliche Schiffspapiere      
  Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften      
  Die für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben      
X
  Sozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht      
X
3.3 Seemannschaft      
3.3.1 Sicherheitstechnik      
  Brandschutz, Brandbekämpfung      
  Rettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei Schiffsunfällen      
  Überleben in Seenot, Sicherheitsdienst      
  Instandhaltung der Sicherheitseinrichtungen      
3.3.2 Ladungs- und Fangtechnik      
  Aufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und Langleinenfischerei      
  Berechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und Laschenverstärkung      
  Scherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und Berechnung      
  Pflege und Behandlung von Kurrleinen an Bord      
  Ladungs- und Seetüchtigkeit      
  Umschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und Ballastverteilung      
  Tragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes      
3.3.3 Konstruktion und Bau des Schiffes      
  Schiffsbauteile, Schiffbau und Schiffsverbände     X
  Fischbearbeitungsanlagen     X
  Werftunterlagen, Freibord, Vermessung und Klassifikation      
  Bau- und Reparaturaufsicht     X
3.3.4 Stabilität und Trimm des Schiffes      
  Methoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und Trimm      
  Einflüsse auf die Stabilität     X
  Stabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes      
X
3.3.5 Manövrieren      
  Manövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des Fanggerätes      
  Aufbau und Wirkungsweise von Steuereinrichtungen     X
  Manövriereigenschaften, Manöverversuche und Manöverunterlagen      
  Anker- und Schleppmanöver      
  Maßnahmen bei Suche und Rettung und Hilfeleistung      
  Sicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund      
X
3.4 Schiffsbetriebstechnik      
  Kraft- und Arbeitsmaschinen     X
  Apparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und Einsatz      
  Lesen von technischen Zeichnungen      
  Wellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise      
X
  Stromverteilung, Grundlagen der Schiffsautomation     X
  Hydraulik     X
  Antriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung  
X
 
X
 
3.5 Meteorologie und Ozeanographie      
  Grundlagen der Meteorologie und Ozeanographie      
  Aufbereitung meteorologischer und ozeanographischer Informationen      
  Meteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise      
X
  Wetterlagen und Wetterentwicklungen      
  Typische Wetterlagen und Klimate      
3.6 Fischereibiologie und Lebensmittelhygiene      
  Mariner Lebensraum      
  Nutzfischarten      
  Nachhaltige Fischerei      
  Lebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCP      
  Postmortale Veränderungen, Totenstarre
(Rigor mortes)
     
  Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der Temperatur      
  Qualitätseinschätzung der gefangenen Rohware; Karlsruher Schema, Qualitätsindexmethode      
  Konservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten      
3.7 Nachrichtenwesen und Funkverkehr      
  Nachrichteverkehr nach dem Internationalen Signalbuch      
  Allgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC)     X
  Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC)      
3.8 Medizinische Behandlung von Verletzten und Erkrankungen      
  Diagnose und Behandlung     X
  Grundlagen der Schifffahrtsmedizin      
  Anatomie     X
  Physiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie      
X
  Medizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel      
X
  Maritime Medizin-Verordnung     X
  Funkärztliche Beratung      
  Injektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung      
X
  Erkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut      
X
  Innere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen      
X
  Nerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme      
X
  Not- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc.)      
X
  Vergiftungen     X
  Medizinische Probleme bei Seenot      
  Tropenkrankheiten   X X
  Unfallmeldungen     X
  Erweiterte Erste Hilfe Kursus X X  
3.9 Personalführung     X
  Soziales Verhalten      
  Personalführung      
  Aufgaben des Vorgesetzten      
  Führungsmittel und Führungsstil      
  Gruppenprobleme      
  Beurteilung von Mitarbeitern      
  Ausbildung und Unterweisung am Arbeitsplatz      
  Konfliktmanagement      
3.10 Betriebswirtschaft     X
  Funktion und Struktur von Seeschifffahrtsunternehmen      
  Wettbewerbsfähigkeit in der Seeschifffahrt      
  Preisbildung auf den Seefischmärkten
(nur allgemeine Informationen)
     
  Internationale und nationale Fischereipolitik      
  Risiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, Fischerei      
  Reedereikosten und -leistungen      
3.11 Englisch      
  Englische Fachsprache      
  Seefahrtstandardvokabular     X
  Seeprotest und Berichte     X
  Fischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen)      

X

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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