Seeleute-Befähigungsverordnung – See-BV

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(Fundstelle: BGBl. I 2014, 482;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


Für Befähigungszeugnisse und Befähigungsnachweise im nautischen Schiffsdienst, Seefunkdienst, technischen und elektrotechnischen Schiffsdienst, Gesamtschiffsbetrieb, Schiffssicherheitsdienst, in der Gefahrenabwehr und für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen werden die nachfolgenden Abkürzungen verwendet:

 1.  Nautischer Schiffsdienst mit Ausnahme der Fischereifahrzeuge
  NWO Nautischer Wachoffizier
  NEO Erster Offizier
  NK Kapitän
  NWO 500 Nautischer Wachoffizier küstennahe Fahrt BRZ 500
  NK 500 Kapitän küstennahe Fahrt BRZ 500
  NK 100 Kapitän nationale Fahrt BRZ 100
  NWB Wachbefähigung Brücke
  NVM Vollmatrose Deck
 2.  Nautischer Schiffsdienst auf Fischereifahrzeugen
  BKW Nautischer Wachoffizier in der Kleinen Hochseefischerei
  BGW Nautischer Wachoffizier in der Hochseefischerei
  BKü Kapitän in der Küstenfischerei
  BK Kapitän in der Kleinen Hochseefischerei
  BG Kapitän in der Großen Hochseefischerei
 3.  Seefunkdienst
  GOC Allgemeines Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
  ROC Beschränkt gültiges Betriebszeugnis für GMDSS-Funker
 4.  Gesamtschiffsbetrieb
  GSM Schiffsmechaniker
 5.  Technischer Schiffsdienst
  TWO Technischer Wachoffizier
  TZO Zweiter technischer Schiffsoffizier
  TLM Leiter der Maschinenanlage
  TSM Schiffsmaschinist
  TWB Wachbefähigung Maschine
  TVM Vollmatrose Maschine
 6.  Elektrotechnischer Schiffsdienst
  ETO Elektrotechnischer Schiffsoffizier
  ESE Schiffselektriker
 7.  Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr
  SGA Sicherheitsgrundausbildung
  SÜB Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten
  SBB Führen von schnellen Bereitschaftsbooten
  SLB Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen
  SRT Grundausbildung in der Gefahrenabwehr auf dem Schiff
  SSO Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
 8.  Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
  ÖL-CHEM-G Tankergrundausbildung Öl- und Chemikalientankschiffe
  GAS-G Tankergrundausbildung Flüssiggastankschiffe
  ÖL-F Fortbildung Öltankschiffe
  CHEM-F Fortbildung Chemikalientankschiffe
  GAS-F Fortbildung Flüssiggastankschiffe
  IGF-G Grundausbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
  IGF-F Fortbildung flüssiggasbetriebene Schiffe
  PLR-G Grundausbildung Schiffe in Polargewässern
  PLR-F Fortbildung Schiffe in Polargewässern
Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 25.3.2025 I Nr. 100
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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