print

Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten – SAZV

arrow_left arrow_right

1Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei.
2Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.

Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 6.3.2025 I Nr. 78
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25