QEWV
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Verordnung zu qualifizierten Einrichtungen und qualifizierten Wirtschaftsverbänden – QEWV
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Eingangsformel
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Abschnitt 1 Qualifizierte Verbraucherverbände
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Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände nach § 4 des Unterlassungsklagengesetzes
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§ 1 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
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§ 2 Angaben zu den Mitgliedern des Vereins
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§ 3 Angaben zu den Organmitgliedern
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§ 4 Angaben zur Tätigkeit des Vereins
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§ 5 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Vereins
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§ 6 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Vereins
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Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände
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§ 7 Mitteilungspflichten der qualifizierten Verbraucherverbände
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§ 8 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände auf Antrag
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§ 9 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung
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Abschnitt 2 Qualifizierte Wirtschaftsverbände
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Unterabschnitt 1 Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschafts- verbände nach § 8b des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
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§ 10 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
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§ 11 Angaben zu den Mitgliedsunternehmern
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§ 12 Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands
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§ 13 Angaben zur Tätigkeit des Verbands
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§ 14 Angaben zur sachlichen und personellen Ausstattung des Verbands
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§ 15 Angaben zur finanziellen Ausstattung des Verbands
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Unterabschnitt 2 Überprüfung und Änderung der Eintragungen in der Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände
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§ 16 Mitteilungspflichten der qualifizierten Wirtschaftsverbände
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§ 17 Verfahren zur Überprüfung der Eintragung und Aufhebung der Eintragung
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Abschnitt 3 Liste der qualifizierten Einrichtungen für grenzüberschreitende Verbandsklagen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
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§ 18 Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach § 4d des Unterlassungsklagengesetzes
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§ 19 Mitteilungspflichten der qualifizierten Einrichtungen
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§ 20 Aufhebung der Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen auf Antrag
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§ 21 Überprüfung einer Eintragung in der Liste der qualifizierten Einrichtungen
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Abschnitt 4 Jährliche Berichtspflichten
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§ 22 Inhalt der Berichtsplichten
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§ 23 Nachfrist zur Erfüllung der Berichtspflichten
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Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten; Schlussbestimmung
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§ 24 Ordnungswidrigkeiten
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§ 25 Inkrafttreten
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Geändert durch Art. 11 G v. 8.10.2023 I Nr. 272
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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