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Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung – PflAFinV

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1Hilfsmerkmale sind:

1.
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
2.
für die Erhebungen Name und Anschrift des Trägers der praktischen Ausbildung und der Pflegeschule,
3.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 28.10.2025 I Nr. 259
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26