Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung – ODV

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(1) 1Ein Hersteller kann einen Dritten schriftlich bevollmächtigen.
2Die Verpflichtungen nach § 3 Absatz 1 und 2 sowie die Erstellung der technischen Unterlagen dürfen nicht Teil der Bevollmächtigung sein.

(2) 1Der Bevollmächtigte darf unter Beachtung von Absatz 1 Satz 2 nur die Aufgaben wahrnehmen, die der Hersteller ihm schriftlich übertragen hat.
2Die Übertragung muss mindestens folgende Aufgaben enthalten:

1.
die technischen Unterlagen für die Marktüberwachungsbehörden über mindestens den Zeitraum bereitzuhalten, der in Absatz 1.8.7.1.5 in Verbindung mit Absatz 6.2.2.5.6 oder Kapitel 6.8 ADR/RID für Hersteller festgelegt ist;
2.
den Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen alle Informationen und Unterlagen einschließlich angewandter Normen in deutscher Sprache vorzulegen oder fremdsprachigen Unterlagen eine beglaubigte deutsche Übersetzung beizugeben, die für den Nachweis der Konformität der ortsbeweglichen Druckgeräte erforderlich sind, und
3.
mit Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen bei allen Gefahrenabwehrmaßnahmen zusammenzuarbeiten.

(3) Der Bevollmächtigte hat seine Aufgaben in gleicher Weise zu erfüllen, wie dies für den Hersteller bezüglich der übertragenen Aufgaben in § 3 Absatz 1 bis 7 festgelegt ist.

(4) 1Der Bevollmächtigte hat vor dem Inverkehrbringen eines ortsbeweglichen Druckgeräts seinen Namen oder Firmennamen und seine Anschrift in die Bescheinigung über die erstmalige Prüfung nach Absatz 1.8.7.4.2 Buchstabe d in Verbindung mit Kapitel 6.2 oder Kapitel 6.8 ADR/RID einzutragen.
2Die Anschrift muss die postalische, telefonische und elektronische Erreichbarkeit einschließen.

(5) Der Bevollmächtigte darf den Betreibern nur solche Informationen zur Verfügung stellen, die den in § 3 Absatz 1 genannten Vorschriften entsprechen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 V v. 19.6.2025 I Nr. 147
Änderung durch Art. 1 V v. 6.7.2026 I Nr. 200 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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