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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes – MtDFmEloAufklVDV

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(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) 1Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
2

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz sowie
4.
Sozialkompetenz.

(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten.
2Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Ersetzt V 2030-7-14-1 v. 20.2.2002 I 935 (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25