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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes – MtDFmEloAufklVDV

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(1) 1Im Lehrgang „Fachtechnische Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung II“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern Grundlagen in den Bereichen RADAR sowie Einsatzgrundsätze und Besonderheiten des Fernmeldebetriebs einschließlich der praktischen Anwendung in der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung der Bundeswehr vermittelt.
2Die fachspezifischen technischen Kenntnisse nach § 26 werden vertieft.
3Zudem werden Grundkenntnisse in den Bereichen Sprechfunkaufklärung, Tastfunkaufklärung und elektronische Aufklärung vermittelt.

(2) Die Anwärterinnen und Anwärter sollen in der Lage sein,

1.
die Besonderheiten bewaffneter Kräfte sowie der Waffen- und Führungssysteme von Streitkräften bestimmter Staaten unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze zu verstehen und zu erläutern,
2.
die Besonderheiten im Fernmeldebetrieb anhand aktueller Beispiele zu verstehen, zu erläutern und lagebezogen entsprechend zu berücksichtigen und umzusetzen,
3.
die technischen Grundlagen der Nachrichtenübertragung, der Nachrichtenvermittlung und der technischen Informatik zu verstehen, zu erläutern und auftragsbezogen anzuwenden sowie
4.
die grundlegenden physikalischen Gesetzmäßigkeiten der Ausbreitung elektromagnetischer Wellen und die Grundlagen der Antennentechnik zu verstehen und zu erläutern.

Ersetzt V 2030-7-14-1 v. 20.2.2002 I 935 (LAP-mDFm/EloAufklBundV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25