(1) Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule.
(2) 1Pflichtmodule sind vier Basis- und vier Aufbaumodule sowie das Modul „Masterarbeit“.
2Zu belegen sind je ein Basis- und Aufbaumodul
(3) 1Wahlmodule werden nach dem ermittelten Bedarf der Dienstbehörden angeboten.
2Aus diesem Angebot haben die Studierenden in Abstimmung mit ihrer Dienstbehörde vier Module zu belegen.
(4) 1Der Studienverlauf, die Inhalte der Module und die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte richten sich nach dem für den jeweiligen Jahrgang geltenden Modulhandbuch für das Masterstudium „Master of Public Administration“.
2Das Modulhandbuch wird auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht.