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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – MPAHSBundV

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(1) Das Studium gliedert sich in Pflicht- und Wahlmodule.

(2) 1Pflichtmodule sind vier Basis- und vier Aufbaumodule sowie das Modul „Masterarbeit“.
2Zu belegen sind je ein Basis- und Aufbaumodul

1.
„Staat und Politik – Public Governance“,
2.
„Allgemeines Verwaltungshandeln – Economic and Legal Framework“,
3.
„Personalwesen – Human Resources Management“,
4.
„Finanzielles Verwaltungshandeln – Public Finance“.
Das Modul „Masterarbeit“ besteht aus der Masterarbeit und ihrer mündlichen Verteidigung.

(3) 1Wahlmodule werden nach dem ermittelten Bedarf der Dienstbehörden angeboten.
2Aus diesem Angebot haben die Studierenden in Abstimmung mit ihrer Dienstbehörde vier Module zu belegen.

(4) 1Der Studienverlauf, die Inhalte der Module und die Zahl der zu erwerbenden Leistungspunkte richten sich nach dem für den jeweiligen Jahrgang geltenden Modulhandbuch für das Masterstudium „Master of Public Administration“.
2Das Modulhandbuch wird auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht.

Geändert durch Art. 1 V v. 6.1.2016 I 27
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25