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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – MPAHSBundV

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Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 16 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26