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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – MPAHSBundV

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Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Master of Public Administration“ verliehen.

Geändert durch Art. 1 V v. 6.1.2016 I 27
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25