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Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – MPAHSBundV

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1Zum Studium können Beamtinnen und Beamte zugelassen werden, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes und einen Bachelor- oder einen Diplomabschluss, einen Abschluss eines akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen.
2§ 44 der Bundeslaufbahnverordnung bleibt unberührt.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 16 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26