print

Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen – MbBO

arrow_left arrow_right

Es ist verboten, Sicherheitseinrichtungen mißbräuchlich zu betätigen, ein Fahrthindernis zu bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende Handlungen vorzunehmen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25