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Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen – MbBO

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Mit der Ausführung genehmigter Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn

1.
die bauaufsichtliche Genehmigung zugestellt worden ist und
2.
der Unternehmer den Beginn der Bauarbeiten dem Eisenbahn-Bundesamt mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25