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Verordnung über den Bau und Betrieb der Magnetschwebebahnen – MbBO

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1Betriebsanlagen und Fahrzeuge dürfen nur zum allgemeinen Verkehrsgebrauch betreten und benutzt werden.
2Dies gilt nicht für Personen, denen der Unternehmer ein Betretungsrecht eingeräumt hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25