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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst – MADVDV

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1Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst dauert zwei Jahre.
2Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

Ersetzt V 2030-7-6-6 v. 28.7.2004 I 1939 (LAP-mDAAV 2004)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26