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Gesetz über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr – KfSachvG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 12.7.2021 I 3091
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25