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IVSG
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Gesetz über Intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern – IVSG
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§ 9 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.7.2017 I 2640
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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