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Anordnung über Halden und Restlöcher – HaldeRlAnO

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Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit an Halden und Restlöchern wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet:

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25