(1) Wer die Bachelorprüfung bestanden hat, erhält
(2) 1Die Bachelorurkunde enthält:
2
(3) 1Das Abschlusszeugnis enthält:
2
(4) 1Das Diploma Supplement enthält die Angaben, die nach den Vorgaben der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland und der Hochschulrektorenkonferenz aufzunehmen sind.
2Maßgebend sind die jeweils aktuellen auf der Internetseite der Hochschulrektorenkonferenz veröffentlichten Vorgaben.
3Die Vorgaben werden beim Fachbereich Finanzen in der jeweils geltenden Fassung in unveränderlicher Form vorgehalten und archiviert.
4Das Diploma Supplement wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt.