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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes – GntZollDVDV

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Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn in den Simulationsübungen und im strukturierten Interview jeweils die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht worden ist.

Ersetzt V 2030-8-5-7 v. 2.6.2016 I 1322 (GntZollDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25