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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes – GntZollDVDV

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1Prüfungen können aus mehreren Teilprüfungen bestehen.
2Jede Teilprüfung ist zeitlich und räumlich abgegrenzt und wird in einem bestimmten Prüfungsformat durchgeführt.

Ersetzt V 2030-8-5-7 v. 2.6.2016 I 1322 (GntZollDVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25