(1) Ist die Verteidigung der Bachelorthesis bestanden worden, legt das Prüfungsamt die Note der Abschlussarbeit fest.
(2) 1Zur Festlegung der Note der Abschlussarbeit wird eine Rangpunktzahl berechnet.
2In die Rangpunktzahl gehen die Bewertungen mit folgender Gewichtung ein:
(3) Der gerundeten Rangpunktzahl wird die entsprechende Note als Note der Abschlussarbeit zugeordnet.