(1) 1Folgende Teile der Verteidigung der Bachelorthesis werden gesondert bewertet:
(2) 1Im Anschluss wird die Rangpunktzahl der Verteidigung der Bachelorthesis berechnet.
2In die Rangpunktzahl gehen die Bewertungen mit folgender Gewichtung ein:
(3) Die Verteidigung der Bachelorthesis ist bestanden, wenn die Rangpunktzahl der Verteidigung der Bachelorthesis mindestens 5,00 beträgt.
(4) Die Rangpunktzahl einer bestandenen Verteidigung der Bachelorthesis wird kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.