(1) Die Verteidigung der Bachelorthesis besteht aus
(2) 1In der Präsentation der Bachelorthesis soll die oder der Studierende nachweisen, dass sie oder er
(3) 1In dem wissenschaftlichen Gespräch über den Inhalt der Bachelorthesis soll die oder der Studierende
(4) 1Gegenstand der fachbezogenen mündlichen Prüfung ist das Studienfach, aus dem das Thema der Bachelorthesis stammt.
2In der fachbezogenen mündlichen Prüfung soll die oder der Studierende zeigen, dass sie oder er wissenschaftliche und berufspraktische Fragen und Problemstellungen aus diesem Studienfach erläutern kann.
3Die fachbezogene mündliche Prüfung dauert in der Regel 15 Minuten.
(5) 1Über den Ablauf der Verteidigung der Bachelorthesis wird ein Protokoll angefertigt.
2Das Protokoll ist von den Prüfenden zu unterschreiben.