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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung – GntDBwVVDV

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(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) 1Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
2

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz,
4.
Sozialkompetenz sowie
5.
Führungs- und Managementkompetenz.

(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten.
2Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.

Geändert durch Art. 1 V v. 4.7.2024 I Nr. 244
Ersetzt V 2030-7-12-3 v. 14.3.2005 I 779 (LAP-gntDBWVV 2005)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25