Durch die Bachelorthesis sollen die Studierenden nachweisen, dass sie fähig sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist eine für die Studienziele relevante Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten.
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 24 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Ersetzt V 2030-7-12-3 v. 14.3.2005 I 779 (LAP-gntDBWVV 2005)