print

Gesetz über die Eröffnungsbilanz in Deutscher Mark und die Kapitalneufestsetzung – DMBilG

arrow_left arrow_right

Die Vorschriften dieses Unterabschnitts sind auf Außenhandelsbetriebe entsprechend anzuwenden.

Neugefasst durch Bek. v. 28.7.1994 I 1842;
zuletzt geändert durch Art. 14 Abs. 1 G v. 10.5.2016 I 1142
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25