BPersVWO
print
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz – BPersVWO
Link zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Erster Teil Wahl des Personalrates
anchor
Erster Abschnitt Gemeinsame Vorschriften über Vorbereitung und Durchführung der Wahl
anchor
§ 1 Wahlvorstand, Wahlhelfer
anchor
§ 2 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
anchor
§ 3 Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis
anchor
§ 4 Vorabstimmungen
anchor
§ 5 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
anchor
§ 6 Wahlausschreiben
anchor
§ 7 Wahlvorschläge, Einreichungsfrist
anchor
§ 8 Inhalt der Wahlvorschläge
anchor
§ 9 Sonstige Erfordernisse
anchor
§ 10 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand, ungültige Wahlvorschläge
anchor
§ 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
anchor
§ 12 Bezeichnung der Wahlvorschläge
anchor
§ 13 Bekanntmachung der Wahlvorschläge
anchor
§ 14 Sitzungsniederschriften
anchor
§ 15 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel, ungültige Stimmabgabe
anchor
§ 16 Wahlhandlung
anchor
§ 17 Schriftliche Stimmabgabe
anchor
§ 18 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
anchor
§ 19 Stimmabgabe bei Nebenstellen und Teilen von Dienststellen
anchor
§ 20 Feststellung des Wahlergebnisses
anchor
§ 21 Wahlniederschrift
anchor
§ 22 Benachrichtigung der gewählten Bewerber
anchor
§ 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
anchor
§ 24 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
anchor
Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Personalratsmitglieder oder Gruppenvertreter
anchor
Erster Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge (Verhältniswahl)
anchor
§ 25 Voraussetzungen für Verhältniswahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
anchor
§ 26 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei Gruppenwahl
anchor
§ 27 Ermittlung der gewählten Gruppenvertreter bei gemeinsamer Wahl
anchor
Zweiter Unterabschnitt Wahlverfahren bei Vorliegen eines Wahlvorschlages (Personenwahl)
anchor
§ 28 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe
anchor
§ 29 Ermittlung der gewählten Bewerber
anchor
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl eines Personalratsmitgliedes oder eines Gruppenvertreters (Personenwahl)
anchor
§ 30 Voraussetzungen für Personenwahl, Stimmzettel, Stimmabgabe, Wahlergebnis
anchor
Vierter Abschnitt Wahl der Vertreter der nichtständig Beschäftigten
anchor
§ 31 (weggefallen)
anchor
Zweiter Teil Wahl des Bezirkspersonalrates
anchor
§ 32 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
anchor
§ 33 Leitung der Wahl
anchor
§ 34 Feststellung der Beschäftigtenzahl, Wählerverzeichnis
anchor
§ 35 Ermittlung der Zahl der zu wählenden Bezirkspersonalratsmitglieder, Verteilung der Sitze auf die Gruppen
anchor
§ 36 Gleichzeitige Wahl
anchor
§ 37 Wahlausschreiben
anchor
§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
anchor
§ 39 Sitzungsniederschriften
anchor
§ 40 Stimmabgabe, Stimmzettel
anchor
§ 41 Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
anchor
Dritter Teil Wahl des Hauptpersonalrates
anchor
§ 42 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Bezirkspersonalrates
anchor
§ 43 Leitung der Wahl
anchor
§ 44 Durchführung der Wahl nach Bezirken
anchor
Vierter Teil Wahl des Gesamtpersonalrates
anchor
§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
anchor
Fünfter Teil Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter
anchor
§ 46 Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
anchor
§ 47 Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
anchor
Sechster Teil Besondere Verwaltungszweige
anchor
§ 48 (weggefallen)
anchor
§ 49 Personalvertretungen im Bundesnachrichtendienst
anchor
§ 49a
anchor
§ 50 Wahl einer Personalvertretung im Inland durch Beschäftigte in Dienststellen des Bundes im Ausland
anchor
§ 51 Vertrauensperson der lokal Beschäftigten (§ 120 des Gesetzes)
anchor
Siebter Teil Schlußvorschriften
anchor
§ 52 Berechnung von Fristen
anchor
§ 53 Übergangsregelung
anchor
§ 54 (Inkrafttreten)
anchor
Neugefasst durch Bek. v. 1.12.1994 I 3653;
zuletzt geändert durch Art. 23 G v. 9.6.2021 I 1614
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung