print

Beurkundungsgesetz – BeurkG

arrow_left arrow_right

Soweit in Gesetzen oder Verordnungen auf die durch dieses Gesetz aufgehobenen oder abgeänderten Vorschriften verwiesen ist, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 10.12.2025 I Nr. 320
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26