Vorgelegte Vollmachten und Ausweise über die Berechtigung eines gesetzlichen Vertreters sollen der elektronischen Niederschrift in elektronisch beglaubigter Abschrift beigefügt werden.
Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 8.10.2023 I Nr. 271
Änderung durch Art. 3 G v. 10.12.2025 I Nr. 320 mWv 29.12.2025 noch nicht berücksichtigt