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BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV

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Zuständige Behörde für die Durchführung dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt als zuständige Behörde gemäß § 13 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26