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Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen – AFWoG

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Dieses Gesetz ist auf Inhaber von Wohnungen, die nach dem Gesetz zur Förderung des Bergarbeiterwohnungsbaus im Kohlenbergbau gefördert worden sind, entsprechend anzuwenden, wenn der Wohnungsinhaber nicht wohnungsberechtigt im Sinne des § 4 Abs. 1 Buchstabe a, b oder c des genannten Gesetzes ist.

Neugefasst durch Bek. v. 13.9.2001 I 2414;
zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 5.9.2006 I 2098
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25