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Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung – QFUV

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Durch die Umschulungsprüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person die in § 2 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26