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QFUV
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Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik – QFUV
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§ 29 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt sechs Monate nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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