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Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik – QFUV

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1Im Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“ hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Ergebnisse von Prüfungen zu dokumentieren.
2In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
3

1.
Erstellen von Erstmusterprüfberichten,
2.
Erstellen von Kalibrierprotokollen,
3.
Erstellen von Nachweisen für die Fähigkeit von Messmitteln,
4.
Erstellen von Prüfprotokollen,
5.
Sichern von Prüfergebnissen in CAQ-Systemen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25