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QFUV
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Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik – QFUV
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§ 4 Gliederung der Umschulung
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Die Umschulung gliedert sich in
1.
einen Umschulungslehrgang nach
§ 5
und
2.
eine betriebliche Umschulungsphase nach
§ 6
.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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