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Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung – QFUV

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Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26