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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie und Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie – MolkMeistPrV

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Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab anzuwenden.

Ersetzt V 806-21-9-10 v. 27.5.1994 I 1195 (MolkMeistPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25