Molkereimeister-Prüfungsverordnung – MolkMeistPrV

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(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4212)

Für die Bewertung der Leistungen in der Prüfung, den Prüfungsteilen und den Prüfungsbestandteilen ist der folgende Bewertungsmaßstab anzuwenden:

Benotung Definition des Leistungsniveaus
der beruflichen Handlungsfähigkeit
Note als
Dezimalzahl
Note in
Worten
1,0 bis 1,4 sehr gut eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht
1,5 bis 2,4 gut eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht
2,5 bis 3,4 befriedigend eine Leistung, die den Anforderungen im Allgemeinen entspricht
3,5 bis 4,4 ausreichend eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht
4,5 bis 5,4 mangelhaft eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass notwendige Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit vorhanden sind
5,5 bis 6,0 ungenügend eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundlagen für die berufliche Handlungsfähigkeit fehlen

Ersetzt V 806-21-9-10 v. 27.5.1994 I 1195 (MolkMeistPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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