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Verordnung über die Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie und Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie – MolkMeistPrV

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(1) Mit der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Molkereimeister – Bachelor Professional in Milchtechnologie“ und „Molkereimeisterin – Bachelor Professional in Milchtechnologie“ wird die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.

(2) Die Prüfung wird von der zuständigen Stelle durchgeführt.

(3) 1Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Milchtechnologie“.
2Der Abschlussbezeichnung wird die weitere Abschlussbezeichnung „Molkereimeister“ oder „Molkereimeisterin“ vorangestellt.

Ersetzt V 806-21-9-10 v. 27.5.1994 I 1195 (MolkMeistPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25