(1) 1Nach erfolgreich abgeschlossener Zulassungsprüfung erteilt die zuständige Behörde dem Antragsteller einen Bescheid über die erfolgreiche Zulassung des Sprengstoffspürhunde-Teams.
2Die Zulassung ist längstens zwölf Monate gültig.
(2) 1Der Zulassungsbescheid enthält folgende Angaben:
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