(1) 1Die Zulassung eines Sprengstoffspürhunde-Teams ist vom Hundeführer bei der zuständigen Behörde schriftlich zu beantragen.
2Dem Antrag sind folgende Unterlagen und Angaben beizufügen:
(2) Die zuständige Behörde prüft den Antrag nach Absatz 1 auf Vollständigkeit der Unterlagen und teilt dem Antragsteller den Termin und Ort der Zulassungsprüfung mit.