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KONSENS-Gesetz – KONSENS-G

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(1) 1Das Multiprojektmanagement unterstützt die Gesamtleitung beim operativen IT-Controlling der Entwicklungsprogramme und -projekte.
2Aufgaben des Multiprojektmanagements sind insbesondere:

1.
die programm- und projektübergreifende Koordination und Abstimmung, insbesondere der Zeitplanung der Projekte untereinander,
2.
die Erstellung und Fortschreibung eines programm- und projektübergreifenden Meilensteinplans, Netzplans und kritischen Pfades und
3.
die Überwachung der Meilensteine der Entwicklungsprogramme/-projekte.

(2) Das Multiprojektmanagement wird organisatorisch durch ein Projektbüro unterstützt.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26