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Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung – KONSENS-G

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Die Länder sind verpflichtet, die durch die Auftrag nehmenden Länder entwickelten IT-Verfahren oder die entwickelte Software einheitlich und entsprechend der festgelegten Release- und Einsatzplanung im eigenen Land einzusetzen (übernehmendes Land).

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25