(1) 1Es wird ein einheitliches Projektmanagement für alle Entwicklungsprogramme und -projekte im Gesamtvorhaben KONSENS festgelegt.
2Es orientiert sich an den für den Bund geltenden Projektmanagementstandards.
(2) Das Gesamtprojekt wird in Anlehnung an international anerkannte Projektmanagementstandards eingerichtet.
(3) 1Für jedes Projekt sind mindestens folgende Dokumente zu erstellen:
2
(4) 1Für jedes Großprojekt ist ein eigener Lenkungsausschuss einzurichten.
2Bei sonstigen Projekten kann ein Lenkungsausschuss eingerichtet werden.
3Ein Großprojekt liegt vor, wenn mindestens die folgenden Kriterien erfüllt sind:
4
(5) 1Im Lenkungsausschuss sind vertreten:
2
(6) 1Bei wesentlichen Änderungen in einem Projekt oder im Gesamtprojekt ist eine von der Steuerungsgruppe Informationstechnik zu genehmigende Anpassung des Projektauftrags erforderlich.
2Wesentlich sind insbesondere Änderungen, die eine Anpassung des Budgets, der Personalressourcen, der Meilensteinplanung oder der fachlichen Anforderungen erforderlich machen.
(7) 1Die Eskalation, beispielsweise von Entscheidungsbedarfen, durch die einzelnen Entwicklungsprogramme und -projekte erfolgt ausschließlich über die Gesamtleitung an die Steuerungsgruppe Informationstechnik.
2Ist für ein Projekt ein Lenkungsausschuss eingerichtet, ist vor einer Eskalation an die Gesamtleitung der Lenkungsausschuss zu befassen.