print

Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Fortbildungsabschlüssen Geprüfter Klauenpfleger und Geprüfte Klauenpflegerin sowie Fachagrarwirt Klauenpflege und Fachagrarwirtin Klauenpflege – KlauenPflPrV

arrow_left arrow_right

(1) 1Die Prüfung beinhaltet die Prüfungsteile:
2

1.
Tiergesundheit und Tierschutz,
2.
Funktionelle Klauenpflege,
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde.

(2) Die Prüfung ist nach den §§ 4 bis 6 durchzuführen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25