nach der Klauenpflege-Prüfungsverordnung vom 7. Februar 2011 (BGBl. I S. 232) mit folgenden Ergebnissen „bestanden“/„nicht bestanden“ **):
Note
Gesamtleistung
..........
Prüfungsteile
1.
Tiergesundheit und Tierschutz
..........
2.
Funktionelle Klauenpflege
..........
3.
Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde
..........
(Im Fall des § 7 ist einzufügen: „ „Der Prüfungsteilnehmer“ oder „Die Prüfungsteilnehmerin“ *) wurde nach § 7 der oben genannten Verordnung im Hinblick auf die am ........... in ........... vor ........... abgelegte Prüfung ........... in dem Prüfungsteil ........... freigestellt. “)
Datum ......................................................