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Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung – KlärEV

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Der Entschädigungshöchstbetrag für durch die landbauliche Verwertung von Klärschlamm entstehende Schäden an Personen und Sachen sowie sich daraus ergebende Folgeschäden beträgt pro Schadensfall insgesamt 5 Millionen Deutsche Mark.

Zuletzt geändert durch Art. 276 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26