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Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder – KitaFinHG

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1Die Verwendung der Mittel wird jährlich überprüft.
2Zu diesem Zweck berichten die Länder dem Bund jeweils über die neu eingerichteten und gesicherten Plätze und übersenden Übersichten über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel sowie über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 23.5.2023 I Nr. 136
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25